TMTD 98% SATEC®
Wirkstoff: Thiram
Kontakt-Fungizid gegen Auflaufkrankheiten (OHNE Ausnahme spezieller Erreger)
Mitvertrieb: Bayer CropScience Deutschland GmbH
- technisches Konzentrat, pulverförmig
- gelblich, in Wasser dispergierbar
- Anwendung innerhalb spezieller Inkrustierverfahren
- der Wirkstoff hat eine repellierende / abschreckende Wirkung auf Vögel und Nager
Aktueller Stand
Die EU Zulassung des Wirkstoffs Thiram (TMTD) wurde im Oktober 2018 durch die Europäische Kommission nicht verlängert. Auch der Verzicht auf die Spritzanwendung führte zu keinem positiven Ergebnis. Eine durchaus umstrittene Entscheidung. Die Fachgremien konnten sich nicht mit einer notwendigen qualifizierten Mehrheit zu einer positiven oder negativen Entscheidung durchringen.
So wurde es eine Kommissionsentscheidung mit weitreichenden Folgen für die Landwirtschaft und den Gartenbau. Folgen, die noch gravierender werden, schaut man sich die unsichere Zukunft anderer Wirkstoffe/ vermeintlicher Alternativen an.
Thiram-haltige Produkte bewähren sich weltweit als Breitbandfungizid
- direkte fungizide Wirkung gegen eine Vielzahl von Schadpilzen, nicht nur gegen die klassischen Auflaufkrankheiten
- als nichtsystemisches Fungizid verhindert es die Resistenzbildung und sichert so die Wirksamkeit systemischer Mischungspartner ab.
- Thiram wird, weltweit betrachtet, als Repellent zum Schutz vor Vögeln und Nagern eingesetzt. Es wird nicht nur das zu schützende Objekt (Saatgut, Bäume) beschützt, sondern auch z.B. Vögel vor der Kontamination mit Beizmitteln, die keine Repellentwirkung haben, geschützt.
Der Verlust von Thiram reißt also eine große Lücke in die Krankheitsbekämpfung mittels Beizung – aus unsere Sicht immer noch der effektivste Pflanzenschutzmitteleinsatz, da gezielt und mit geringen Mengen pro ha.
Aus der tiefen Überzeugung heraus, einen sicheren, effektiven und eigentlich unverzichtbaren Wirkstoff zur erneuten Genehmigung angemeldet zu haben, klagt der Wirkstoffhersteller in Brüssel gegen die Kommissionsentscheidung.
Wir erwarten mit Spannung die Gerichtsentscheidung.
Unser Produkt DMM sehen wir nur gemeinsam mit TMTD 98% Satec.
Es steht eine EU Entscheidung zu dem Wirkstoff Dimethomorph in nicht allzu ferner Zukunft an.
Dringende Information (Mai 2020)
Aussaat von TMTD 98% SATEC® bzw. TMTD 98% SATEC® + DMM® gebeiztem Saatgut aufgrund einer BVL-Genehmigung (hier klicken) letztmalig in Deutschland möglich!
Ein entsprechender Antrag für das im Jahr 2019 gebeizte Saatgut wurde von uns gestellt und aufgrund der beigebrachten oder bekannten Daten positiv entschieden. Unterstützt wurde der Antrag aber auch seitens der Wirtschaft, der Behörden und der Politik.
Nutzen Sie die Chance zum Schutz Ihrer diesjährigen Rapsbestände gegen Auflaufkrankheiten und, falls in Kombination mit DMM®, auch gegen Falschen Mehltau.
TMTD 98% SATEC® ist ein Produkt mit überragender Wirkungsbreite und solo oder in Kombination mit DMM® ein bewährter Baustein im Rapsanbau.
DMM® besitzt weiterhin eine reguläre Zulassung.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass kein anderes Beizmittel in Deutschland aktuell zugelassen ist, welches ein solches Wirkungsspektrum wie TMTD 98% SATEC® +DMM® hat.
Saatgut in dieser bewährten Kombination ist nur begrenzt verfügbar und wird nicht von allen Züchterhäusern angeboten.
Dringende Information (September 2019)
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es für unser Produkt TMTD 98% SATEC® noch eine bestehende Zulassung in der Schweiz gibt. Hier der Link zum Schweizer Pflanzenschutzmittelverzeichnis: https://www.psm.admin.ch/de/produkte/6708 .
Die Firma BAYER Crop Science hat dort in Zusammenarbeit mit uns einen Antrag auf Bewilligung seinerzeit gestellt und für die Haupt-Kulturen unserer deutschen Zulassung wurde dem stattgegeben. Kürzlich erhielten wir folgende Informationen:
Thiram ist seit dem ersten August auf dem Anhang 10 der Schweizer Pflanzenschutzmittel-Verordnung.
Die Verordnung gibt dem Zulassungsinhaber nun Zeit bis zum 31. Oktober ein neues, vollständiges, Dossier (Wirkstoff und Produkt) zur Reevaluation einzureichen.
Wenn ein Wirkstoff in der EU die Zulassung verloren hat, macht dies aber keinen Sinn, eine Schweizer Verlängerung ist dann praktisch ausgeschlossen.
Die Schweizer Bewilligungsbehörde wird den Wirkstoff dann zurückziehen. Dies ist frühestens am 1. November 2019 möglich, realistisch ist der 31. Dezember 2019.
- Dann beginnt die einjährige Ausverkaufsfrist.
- Die Aufbrauchsfrist des Landwirts wird frühestens am 1. November 2021 enden.
- In 2020 darf also sicher noch TMTD 98% SATEC®-gebeiztes Saatgut ausgesät werden. Es sollte aber dann aber auf eine „0-stock“-Strategie hinauslaufen.
- Theoretisch könnte auch noch in 2021 ausgesät werden, zumindest die Kulturen, die nicht über Winter bis in 2022 stehen. Ein Import von behandeltem Saatgut wird aber sehr wahrscheinlich in 2021 nicht mehr möglich sein.
Das heißt für Sie: Sie können jetzt noch und im folgenden Jahr mit TMTD 98% SATEC® behandeltes Saatgut in die Schweiz ausführen. Wir hoffen, dass Sie dadurch Ihre Restbestände dezimieren können.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dringende Information (Februar 2019)
Trotz sehr engagierten Einsatzes seitens der Wirkstoff-Hersteller, der Zulassungsinhaber und der Saatgutindustrie auf EU- und nationaler Ebene hat sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für die Nicht-Aufnahme von Thiram in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe durchgesetzt.
Bitte lesen Sie HIER die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 der Kommission vom 09.10.2018
Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 30. Januar 2019 die nationalen Zulassungen für TMTD 98% SATEC und Thiram SC 700 widerrufen.
Das heißt: Saatgut darf bis einschließlich 30. Januar 2020 mit TMTD 98% SATEC gebeizt, verkauft und ausgesät werden.
Auch Österreich hat unten aufgeführte Zulassung zum 30.01.2019 widerrufen.
Sowohl die Wirkstoff-Hersteller, als auch wir Zulassungsinhaber werden aber weiterhin für den Erhalt bzw. die Wiederaufnahme des Wirkstoffs kämpfen.
Aktuelle Situation:
Anwendungsgebiete und -bestimmungen (Stand 05/2018)
Kultur | Aufwandmenge Mittel | Zulassung in | max.Aufwandmenge g/ha/anno | Anwendungstechnik | ||
---|---|---|---|---|---|---|
D | CH | A | ||||
Ackerbohne | 2g/kg Saatgut | x | x | 280-640 | inkrustieren | |
Beten (Rote, Weiße, Gelbe) | 4g/kg Saatgut | x | x | x | 2,8-68 | inkrustieren |
Bleichsellerie, Knollensellerie | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Erbse | 2g/kg Saatgut | x | x | 1,2-440 | inkrustieren | |
Futtererbse | 2g/kg Saatgut | x | x | 320-440 | inkrustieren | |
Gurke | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Kohlgemüse | 4g/kg Saatgut | x | x | x | 2,8-68 | inkrustieren |
Kohlrübe | 4g/kg Saatgut | x | x | x | 12-32 | inkrustieren |
Lein | 2g/kg Saatgut | x | x | 200 | inkrustieren | |
Mais, Zuckermais | 36g/Einheit | x | x | x | 90 = 2,5 Einheiten/ha (1E= 50000 Korn) | inkrustieren |
Markstammkohl | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-32 | inkrustieren | |
Mohn | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-20 | inkrustieren | |
Möhre | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Oelrettich | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-32 | inkrustieren | |
Pastinak | 4g/kg Saatgut | x | 2,8-68 | inkrustieren | ||
Radieschen | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Raps (Winter- und Sommerraps) | 4g/kg Saatgut | x | x | x | 12-32 | inkrustieren |
Rettich | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Rübsen | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-32 | inkrustieren | |
Salat-Arten | 2g/kg Saatgut | x | x | 1,2-440 | inkrustieren | |
Senf, Sarepta-Senf, Schwarzer Senf | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-32 | inkrustieren | |
Sonnenblume | 3g/kg Saatgut | x | x | x | 9-15 | inkrustieren |
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) | 4g/kg Saatgut | x | x | 12-32 | inkrustieren | |
Speisezwiebeln | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Spinat | 2g/kg Saatgut | x | x | 1,2-440 | inkrustieren | |
Stangenbohne, Buschbohne | 2g/kg Saatgut | x | x | 1,2-440 | inkrustieren | |
Tomate | 4g/kg Saatgut | x | x | 2,8-68 | inkrustieren | |
Zuckerrübe, Futterrübe | 4g/kg Saatgut | x | x | x | 60-160 | inkrustieren |
Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/01 gemäß Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009 | 2g/kg Saatgut | x | x | 500 | inkrustieren | |
Wurzel-Zichorie | 4g/kg Saatgut | x | 160 | inkrustieren | ||
gemäß Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/01 | 2g/kg Saatgut | x | 500 | inkrustieren |
In Deutschland zugelassen als Minor Use gemäß Art.51 Abs.1 der VO (EG) Nr. 1107/2009
Für alle obigen Kulturen gelten weitere Angaben wie folgt
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Auflaufkrankheiten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung: | 1 |
Anwendungstechnik: | inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren |
Wartezeiten: | F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Ab 01/2018: Zulassungsnr. GV1 043798-00/02
Kultur, Nutzung, Anwendungsbereich | Aufwandmenge g/kg Saatgut | Max. Aufwandmenge in g/ha/anno | Anwendungstechnik |
---|---|---|---|
Artischocke, Jungpfl.anzucht, UG | 4 | 1,8 | inkrustieren |
Aubergine, Jungpflanzenanzucht UG | 4 | 0,43 | inkrustieren |
Basilikum-Arten | 3 | 15 | inkrustieren |
Chicoree, Feldanbau f. Treiberei | 4 | 3,6 | inkrustieren |
Salat-Arten, Jungpfllanzenanzucht UG | 2 | 28 | inkrustieren |
Spinat u. verwandte Arten, UG | 2 | 180 | inkrustieren |
Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/03
Kultur, Nutzung, Anwendungsbereich | Aufwandmenge g/kg Saatgut | Max. Aufwandmenge in g/ha/anno | Anwendungstechnik |
---|---|---|---|
Erbse, Baby-Leaf-Salat, UG | 2 | 500 | inkrustieren |
Knollensellerie, Jungpflanzenanzucht, UG | 4 | 14,88 | inkrustieren |
Kohlgemüse, Jungpflanzenanzucht, UG | 4 | 20 | inkrustieren |
Kohlgemüse, Baby-Leaf-Salat, UG | 4 | 20 | inkrustieren |
Stielmus; Baby-Leaf-Salat, UG | 4 | 20 | inkrustieren |
Stielmus, Jungpflanzenanzucht, UG | 4 | 92,8 | inkrustieren |
Wurzel- und Knollengemüse, Baby-Leaf-Salat, UG | 4 | 80 | inkrustieren |
Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/04
Kultur, Nutzung, Anwendungsbereich | Aufwandmenge g/kg Saatgut | Max. Aufwandmenge in g/ha/anno | Anwendungstechnik |
---|---|---|---|
Gemüsefenchel, Jungpflanzenanzucht, UG | 4 | 20 | inkrustieren |
Gemüsefenchel, UG | 4 | 20 | inkrustieren |
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, Jungpflanzenanzucht, UG | 2 | 14,4 | inkrustieren |
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, UG | 2 | 14,4 | inkrustieren |
Zucchini, Jungpflanzenanzucht, UG | 2 | 12 | inkrustieren |
Zucchini, UG | 2 | 12 | inkrustieren |
Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/05
Kultur, Nutzung, Anwendungsbereich | Aufwandmenge g/kg Saatgut | Max. Aufwandmenge in g/ha/anno | Anwendungstechnik |
---|---|---|---|
Gemüsepaprika, Jungpflanzenanzucht, UG | 2 | 5,6 | inkrustieren |
Melone, Jungpflanzenanzucht, UG | 2 | 20 | inkrustieren |
Porree, Jungpflanzenanzucht, UG | 2 | 61,6 | inkrustieren |
UG = Unter Glas/Gewächshaus
Für alle Minor Uses gelten weitere Angaben wie folgt
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Auflaufkrankheiten |
Anwendungsbereich: | Unter Glas = UG |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung: | 1 |
Anwendungstechnik: | inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren |
Wartezeiten: | F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |