TMTD 98% SATEC®

z. Zt. nicht im Vertrieb

TMTD 98% SATEC®

Wirkstoff: Thiram
Kontakt-Fungizid gegen Auflaufkrankheiten (OHNE Ausnahme spezieller Erreger)

Aktueller Stand 2024

Thiram/Tetramethylthiuramdisulfid/TMTD, ein Stoff mit bewegter Vergangenheit, aber ohne Zukunft? (2022)

Sie finden bei uns immer noch Informationen über unsere Thiram-basierten Beizmittel, die aber leider zur Zeit nicht zugelassen sind. Eine EU-Entscheidung führte zu dem derzeitigen Aus für unsere Zulassungen. Im Februar diesen Jahres wurde die Klage des Wirkstoff-Herstellers gegen diese Entscheidung am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg negativ beschieden. Es gibt also kein Come-Back des Wirkstoffs bzw. der Pflanzenschutzmittel mit Thiram, es sei denn, eine weitere Beschwerde würde positiv beschieden. Weder die Limitierung der Aufwandmenge pro Hektar bei der Saatgutbehandlung (max. 20g/ha!), noch neue Studien zur Grundwassergefährdung wurden als Kompromiss angenommen. Zusätzlichen Studien, die zu einem späteren Zeitpunkt des Bewertungsprozesses vorgelegt wurden, um eine sichere Verwendung für die Saatgutbehandlung nachzuweisen, wurden von der Kommission nicht berücksichtigt.

Der Verlust von Thiram/TMTD offenbart jetzt, wie wichtig dieser Wirkstoff für die Saatgut-Branche ist.

  • Thiram ist ein außerordentlich breit wirksames Fungizid gegen bodenbürtige und samenbürtige Pathogene.
  • Als nicht-systemisches Fungizid sichert Thiram die Wirkung von systemischen Fungiziden in Kombination mit ihnen ab und beugt so der Bildung von Resistenzen vor.
  • Es erhält bzw. fördert die Keimfähigkeit von Saatgut, besonders bei der Überlagerung von Saatgut.
  • Darüber hinaus ist Thiram ein Repellent. Zahlreiche Zulassungsversuche haben dies bewiesen. Thiram schützt nicht nur das Saatgut vor Fraß, sondern schützt auch Vögel und Säuger vor der Aufnahme von mit anderen Wirkstoffen behandeltem Saatgut.

Um den Wert dieses Multitalentes erfassen zu können, hilft auch ein Blick in die Vergangenheit von Thiram außerhalb des Pflanzenschutzes. Es wurde eingesetzt

  • als überragender UV-Blocker in Sonnencremes.
  • zur Krätze-Bekämpfung, da es eine Wirkung gegen Ektoparasiten hat. Diese und die bakterizide Wirkung führten zur Verwendung in Seifen.
  • zur Therapie von alkoholabhängigen Menschen, aber von dem ähnlichen TETD (Tetraethlylthiuramdisulfid) abgelöst. Letzterem wird nach neuesten Studien eine Wirkung gegen bestimmte Krebsarten bescheinigt.
  • als Vulkanisationsbeschleuniger in der Gummi-Industrie.

Ein Wiedersehen im Krankenhaus?

Thiram/Tetramethylthiuramdisulfid/TMTD und Disulfiram/Tetraethylthiuramdisulfid/TETD werden in verschiedenen Studien eingestuft als antibakterielle Mittel gegen multi-resistente Krankenhauskeime wie Staphylococcus aureus -Stämme. Man arbeitet deshalb daran, eine Kombinationstherapie mit Disulfiram einzuführen.

Warum sind radikale Entscheidungen kurzsichtig?

Unter dem Eindruck der Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft in Europa und weltweit wird man sich hoffentlich wieder mit altbekannten Wirkstoffen befassen und abwägen, ob ihr Nutzen unter bestimmten Bedingungen nicht doch größer ist als ihr etwaiger Schaden, zumal, wenn sie als Beizmittel – punktuell und in extrem geringer Aufwandmenge – angewendet werden.

Zulassungen

Deutschland

Zulassungsnr. 043798-00

zugelassen bis 31.12.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur BVL-Seite

Österreich

Pfl.Reg.Nr.: 3440

gemäß §12 Abs.1 und Indikationserweiterung gemäß §14 iVm § 12 Abs. 1 des Pfl.schutzmittelgesetzes 1997

zugelassen bis 31.12.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur AGES Seite

Schweiz

Eidgen. Kontrollnr.: W 6708

zugelassen bis 30.09.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur BLW Seite

Aktuelle Situation:
Anwendungsgebiete und -bestimmungen (Stand 05/2018)

KulturAufwandmenge MittelZulassung inmax.Aufwandmenge g/ha/annoAnwendungstechnik
DCHA
Ackerbohne2g/kg Saatgutxx280-640inkrustieren
Beten (Rote, Weiße, Gelbe)4g/kg Saatgutxxx2,8-68inkrustieren
Bleichsellerie, Knollensellerie4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Erbse2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Futtererbse2g/kg Saatgutxx320-440inkrustieren
Gurke4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Kohlgemüse4g/kg Saatgutxxx2,8-68inkrustieren
Kohlrübe4g/kg Saatgutxxx12-32inkrustieren
Lein2g/kg Saatgutxx200inkrustieren
Mais, Zuckermais36g/Einheitxxx90 = 2,5 Einheiten/ha (1E= 50000 Korn)inkrustieren
Markstammkohl4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Mohn4g/kg Saatgutxx12-20inkrustieren
Möhre4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Oelrettich4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Pastinak4g/kg Saatgutx2,8-68inkrustieren
Radieschen4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Raps (Winter- und Sommerraps)4g/kg Saatgutxxx12-32inkrustieren
Rettich4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Rübsen4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Salat-Arten2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Senf, Sarepta-Senf, Schwarzer Senf4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Sonnenblume3g/kg Saatgutxxx9-15inkrustieren
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Speisezwiebeln4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Spinat2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Stangenbohne, Buschbohne2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Tomate4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Zuckerrübe, Futterrübe4g/kg Saatgutxxx60-160inkrustieren
Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/01 gemäß
Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009
2g/kg Saatgutxx500inkrustieren
Wurzel-Zichorie4g/kg Saatgutx160inkrustieren
gemäß 
Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/012g/kg Saatgutx500inkrustieren

In Deutschland zugelassen als Minor Use gemäß Art.51 Abs.1 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Für alle obigen Kulturen gelten weitere Angaben wie folgt

Schadorganismus/Zweckbestimmung:Auflaufkrankheiten
Anwendungsbereich:Freiland
Anwendungszeitpunkt:vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung:1
Anwendungstechnik:inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren
Wartezeiten:F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Ab 01/2018: Zulassungsnr. GV1 043798-00/02

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Artischocke, Jungpfl.anzucht, UG41,8inkrustieren
Aubergine, Jungpflanzenanzucht UG40,43inkrustieren
Basilikum-Arten315inkrustieren
Chicoree, Feldanbau f. Treiberei43,6inkrustieren
Salat-Arten, Jungpfllanzenanzucht UG228inkrustieren
Spinat u. verwandte Arten, UG2180inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/03

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Erbse, Baby-Leaf-Salat, UG2500inkrustieren
Knollensellerie, Jungpflanzenanzucht, UG414,88inkrustieren
Kohlgemüse, Jungpflanzenanzucht, UG420inkrustieren
Kohlgemüse, Baby-Leaf-Salat, UG420inkrustieren
Stielmus; Baby-Leaf-Salat, UG420inkrustieren
Stielmus, Jungpflanzenanzucht, UG492,8inkrustieren
Wurzel- und Knollengemüse, Baby-Leaf-Salat, UG480inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/04

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Gemüsefenchel, Jungpflanzenanzucht, UG420inkrustieren
Gemüsefenchel, UG420inkrustieren
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, Jungpflanzenanzucht, UG214,4inkrustieren
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, UG214,4inkrustieren
Zucchini, Jungpflanzenanzucht, UG212inkrustieren
Zucchini, UG212inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/05

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Gemüsepaprika, Jungpflanzenanzucht, UG25,6inkrustieren
Melone, Jungpflanzenanzucht, UG220inkrustieren
Porree, Jungpflanzenanzucht, UG261,6inkrustieren

UG = Unter Glas/Gewächshaus

Für alle Minor Uses gelten weitere Angaben wie folgt

Schadorganismus/Zweckbestimmung:Auflaufkrankheiten
Anwendungsbereich:Unter Glas = UG
Anwendungszeitpunkt:vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung:1
Anwendungstechnik:inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren
Wartezeiten:F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.