TMTD 98% SATEC®

z. Zt. nicht im Vertrieb

TMTD 98% SATEC®

Wirkstoff: Thiram
Kontakt-Fungizid gegen Auflaufkrankheiten (OHNE Ausnahme spezieller Erreger)

Mitvertrieb: Bayer CropScience Deutschland GmbH

  • technisches Konzentrat, pulverförmig
  • gelblich, in Wasser dispergierbar
  • Anwendung innerhalb spezieller Inkrustierverfahren
  • der Wirkstoff hat eine repellierende / abschreckende Wirkung auf Vögel und Nager

Aktueller Stand

Thiram/Tetramethylthiuramdisulfid/TMTD, ein Stoff mit bewegter Vergangenheit, aber ohne Zukunft? (Mai 2022)

Sie finden bei uns immer noch Informationen über unsere Thiram-basierten Beizmittel, die aber leider zur Zeit nicht zugelassen sind. Eine EU-Entscheidung führte zu dem derzeitigen Aus für unsere Zulassungen. Im Februar diesen Jahres wurde die Klage des Wirkstoff-Herstellers gegen diese Entscheidung am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg negativ beschieden. Es gibt also kein Come-Back des Wirkstoffs bzw. der Pflanzenschutzmittel mit Thiram, es sei denn, eine weitere Beschwerde würde positiv beschieden. Weder die Limitierung der Aufwandmenge pro Hektar bei der Saatgutbehandlung (max. 20g/ha!), noch neue Studien zur Grundwassergefährdung wurden als Kompromiss angenommen. Zusätzlichen Studien, die zu einem späteren Zeitpunkt des Bewertungsprozesses vorgelegt wurden, um eine sichere Verwendung für die Saatgutbehandlung nachzuweisen, wurden von der Kommission nicht berücksichtigt.

Der Verlust von Thiram/TMTD offenbart jetzt, wie wichtig dieser Wirkstoff für die Saatgut-Branche ist.

  • Thiram ist ein außerordentlich breit wirksames Fungizid gegen bodenbürtige und samenbürtige Pathogene.
  • Als nicht-systemisches Fungizid sichert Thiram die Wirkung von systemischen Fungiziden in Kombination mit ihnen ab und beugt so der Bildung von Resistenzen vor.
  • Es erhält bzw. fördert die Keimfähigkeit von Saatgut, besonders bei der Überlagerung von Saatgut.
  • Darüber hinaus ist Thiram ein Repellent. Zahlreiche Zulassungsversuche haben dies bewiesen. Thiram schützt nicht nur das Saatgut vor Fraß, sondern schützt auch Vögel und Säuger vor der Aufnahme von mit anderen Wirkstoffen behandeltem Saatgut.

Um den Wert dieses Multitalentes erfassen zu können, hilft auch ein Blick in die Vergangenheit von Thiram außerhalb des Pflanzenschutzes. Es wurde eingesetzt

  • als überragender UV-Blocker in Sonnencremes.
  • zur Krätze-Bekämpfung, da es eine Wirkung gegen Ektoparasiten hat. Diese und die bakterizide Wirkung führten zur Verwendung in Seifen.
  • zur Therapie von alkoholabhängigen Menschen, aber von dem ähnlichen TETD (Tetraethlylthiuramdisulfid) abgelöst. Letzterem wird nach neuesten Studien eine Wirkung gegen bestimmte Krebsarten bescheinigt.
  • als Vulkanisationsbeschleuniger in der Gummi-Industrie.

Ein Wiedersehen im Krankenhaus?

Thiram/Tetramethylthiuramdisulfid/TMTD und Disulfiram/Tetraethylthiuramdisulfid/TETD werden in verschiedenen Studien eingestuft als antibakterielle Mittel gegen multi-resistente Krankenhauskeime wie Staphylococcus aureus -Stämme. Man arbeitet deshalb daran, eine Kombinationstherapie mit Disulfiram einzuführen.

Warum sind radikale Entscheidungen kurzsichtig?

Unter dem Eindruck der Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft in Europa und weltweit wird man sich hoffentlich wieder mit altbekannten Wirkstoffen befassen und abwägen, ob ihr Nutzen unter bestimmten Bedingungen nicht doch größer ist als ihr etwaiger Schaden, zumal, wenn sie als Beizmittel – punktuell und in extrem geringer Aufwandmenge – angewendet werden.

Stand 2021

Die EU Zulassung des Wirkstoffs Thiram (TMTD) wurde im Oktober 2018 durch die Europäische Kommission nicht verlängert. Auch der Verzicht auf die Spritzanwendung führte zu keinem positiven Ergebnis. Eine durchaus umstrittene Entscheidung. Die Fachgremien konnten sich nicht mit einer notwendigen qualifizierten Mehrheit zu einer positiven oder negativen Entscheidung durchringen.

So wurde es eine Kommissionsentscheidung mit weitreichenden Folgen für die Landwirtschaft und den Gartenbau. Folgen, die noch gravierender werden, schaut man sich die unsichere Zukunft anderer Wirkstoffe/ vermeintlicher Alternativen an.

Thiram-haltige Produkte bewähren sich weltweit als Breitbandfungizid

  • direkte fungizide Wirkung gegen eine Vielzahl von Schadpilzen, nicht nur gegen die klassischen Auflaufkrankheiten
  • als nichtsystemisches Fungizid verhindert es die Resistenzbildung und sichert so die Wirksamkeit systemischer Mischungspartner ab.
  • Thiram wird, weltweit betrachtet, als Repellent zum Schutz vor Vögeln und Nagern eingesetzt. Es wird nicht nur das zu schützende Objekt (Saatgut, Bäume) beschützt, sondern auch z.B. Vögel vor der Kontamination mit Beizmitteln, die keine Repellentwirkung haben, geschützt.

Der Verlust von Thiram reißt also eine große Lücke in die Krankheitsbekämpfung mittels Beizung – aus unsere Sicht immer noch der effektivste Pflanzenschutzmitteleinsatz, da gezielt und mit geringen Mengen pro ha.

Aus der tiefen Überzeugung heraus, einen sicheren, effektiven und eigentlich unverzichtbaren Wirkstoff zur erneuten Genehmigung angemeldet zu haben, klagt der Wirkstoffhersteller in Brüssel gegen die Kommissionsentscheidung.
Wir erwarten mit Spannung die Gerichtsentscheidung.

Unser Produkt DMM sehen wir nur gemeinsam mit TMTD 98% Satec.
Es steht eine EU Entscheidung zu dem Wirkstoff Dimethomorph in nicht allzu ferner Zukunft an.

Dringende Information (Mai 2020)

Aussaat von TMTD 98% SATEC® bzw. TMTD 98% SATEC® + DMM® gebeiztem Saatgut aufgrund einer BVL-Genehmigung (hier klicken) letztmalig in Deutschland möglich!

Ein entsprechender Antrag für das im Jahr 2019 gebeizte Saatgut wurde von uns gestellt und aufgrund der beigebrachten oder bekannten Daten positiv entschieden. Unterstützt wurde der Antrag aber auch seitens der Wirtschaft, der Behörden und der Politik.

Nutzen Sie die Chance zum Schutz Ihrer diesjährigen Rapsbestände gegen Auflaufkrankheiten und, falls in Kombination mit DMM®, auch gegen Falschen Mehltau.

TMTD 98% SATEC® ist ein Produkt mit überragender Wirkungsbreite und solo oder in Kombination mit DMM® ein bewährter Baustein im Rapsanbau.
DMM® besitzt weiterhin eine reguläre Zulassung.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass kein anderes Beizmittel in Deutschland aktuell zugelassen ist, welches ein solches Wirkungsspektrum wie TMTD 98% SATEC® +DMM® hat.

Saatgut in dieser bewährten Kombination ist nur begrenzt verfügbar und wird nicht von allen Züchterhäusern angeboten.

Dringende Information (September 2019)

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es für unser Produkt TMTD 98% SATEC® noch eine bestehende Zulassung in der Schweiz gibt. Hier der Link zum Schweizer Pflanzenschutzmittelverzeichnis: https://www.psm.admin.ch/de/produkte/6708  .

Die Firma BAYER Crop Science hat dort in Zusammenarbeit mit uns einen Antrag auf Bewilligung seinerzeit gestellt und für die Haupt-Kulturen unserer deutschen Zulassung wurde dem stattgegeben. Kürzlich erhielten wir folgende Informationen:

Thiram ist seit dem ersten August auf dem Anhang 10 der Schweizer Pflanzenschutzmittel-Verordnung.

Die Verordnung gibt dem Zulassungsinhaber nun Zeit bis zum 31. Oktober ein neues, vollständiges, Dossier (Wirkstoff und Produkt) zur Reevaluation einzureichen.

Wenn ein Wirkstoff in der EU die Zulassung verloren hat, macht dies aber keinen Sinn, eine Schweizer Verlängerung ist dann praktisch ausgeschlossen.

Die Schweizer Bewilligungsbehörde wird den Wirkstoff dann zurückziehen. Dies ist frühestens am 1. November 2019 möglich, realistisch ist der 31. Dezember 2019.

  • Dann beginnt die einjährige Ausverkaufsfrist.
  • Die Aufbrauchsfrist des Landwirts wird frühestens am 1. November 2021 enden.
  • In 2020 darf also sicher noch TMTD 98% SATEC®-gebeiztes Saatgut ausgesät werden. Es sollte aber dann aber auf eine „0-stock“-Strategie hinauslaufen. 
  • Theoretisch könnte auch noch in 2021 ausgesät werden, zumindest die Kulturen, die nicht über Winter bis in 2022 stehen. Ein Import von behandeltem Saatgut wird aber sehr wahrscheinlich in 2021 nicht mehr möglich sein.

Das heißt für Sie: Sie können jetzt noch und im folgenden Jahr mit TMTD 98% SATEC® behandeltes Saatgut in die Schweiz ausführen. Wir hoffen, dass Sie dadurch Ihre Restbestände dezimieren können.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Dringende Information (Februar 2019)

Trotz sehr engagierten Einsatzes seitens der Wirkstoff-Hersteller, der Zulassungsinhaber und der Saatgutindustrie auf EU- und nationaler Ebene hat sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für die Nicht-Aufnahme von Thiram in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe durchgesetzt.

Bitte lesen Sie HIER die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1500 der Kommission vom 09.10.2018

Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 30. Januar 2019 die nationalen Zulassungen für TMTD 98% SATEC und Thiram SC 700 widerrufen.
Das heißt: Saatgut darf bis einschließlich 30. Januar 2020 mit TMTD 98% SATEC gebeizt, verkauft und ausgesät werden.

Auch Österreich hat unten aufgeführte Zulassung zum 30.01.2019 widerrufen.

Sowohl die Wirkstoff-Hersteller, als auch wir Zulassungsinhaber werden aber weiterhin für den Erhalt bzw. die Wiederaufnahme des Wirkstoffs kämpfen.

Zulassungen

Deutschland

Zulassungsnr. 043798-00

zugelassen bis 31.12.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur BVL-Seite

Österreich

Pfl.Reg.Nr.: 3440

gemäß §12 Abs.1 und Indikationserweiterung gemäß §14 iVm § 12 Abs. 1 des Pfl.schutzmittelgesetzes 1997

zugelassen bis 31.12.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur AGES Seite

Schweiz

Eidgen. Kontrollnr.: W 6708

zugelassen bis 30.09.2020

Anwendungsgebiete siehe Übersichtstabelle

Link zur BLW Seite

Aktuelle Situation:
Anwendungsgebiete und -bestimmungen (Stand 05/2018)

KulturAufwandmenge MittelZulassung inmax.Aufwandmenge g/ha/annoAnwendungstechnik
DCHA
Ackerbohne2g/kg Saatgutxx280-640inkrustieren
Beten (Rote, Weiße, Gelbe)4g/kg Saatgutxxx2,8-68inkrustieren
Bleichsellerie, Knollensellerie4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Erbse2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Futtererbse2g/kg Saatgutxx320-440inkrustieren
Gurke4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Kohlgemüse4g/kg Saatgutxxx2,8-68inkrustieren
Kohlrübe4g/kg Saatgutxxx12-32inkrustieren
Lein2g/kg Saatgutxx200inkrustieren
Mais, Zuckermais36g/Einheitxxx90 = 2,5 Einheiten/ha (1E= 50000 Korn)inkrustieren
Markstammkohl4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Mohn4g/kg Saatgutxx12-20inkrustieren
Möhre4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Oelrettich4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Pastinak4g/kg Saatgutx2,8-68inkrustieren
Radieschen4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Raps (Winter- und Sommerraps)4g/kg Saatgutxxx12-32inkrustieren
Rettich4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Rübsen4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Salat-Arten2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Senf, Sarepta-Senf, Schwarzer Senf4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Sonnenblume3g/kg Saatgutxxx9-15inkrustieren
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)4g/kg Saatgutxx12-32inkrustieren
Speisezwiebeln4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Spinat2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Stangenbohne, Buschbohne2g/kg Saatgutxx1,2-440inkrustieren
Tomate4g/kg Saatgutxx2,8-68inkrustieren
Zuckerrübe, Futterrübe4g/kg Saatgutxxx60-160inkrustieren
Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/01 gemäß
Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009
2g/kg Saatgutxx500inkrustieren
Wurzel-Zichorie4g/kg Saatgutx160inkrustieren
gemäß 
Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Lupine Zulassungsnr.: 0043798-00/012g/kg Saatgutx500inkrustieren

In Deutschland zugelassen als Minor Use gemäß Art.51 Abs.1 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Für alle obigen Kulturen gelten weitere Angaben wie folgt

Schadorganismus/Zweckbestimmung:Auflaufkrankheiten
Anwendungsbereich:Freiland
Anwendungszeitpunkt:vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung:1
Anwendungstechnik:inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren
Wartezeiten:F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Ab 01/2018: Zulassungsnr. GV1 043798-00/02

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Artischocke, Jungpfl.anzucht, UG41,8inkrustieren
Aubergine, Jungpflanzenanzucht UG40,43inkrustieren
Basilikum-Arten315inkrustieren
Chicoree, Feldanbau f. Treiberei43,6inkrustieren
Salat-Arten, Jungpfllanzenanzucht UG228inkrustieren
Spinat u. verwandte Arten, UG2180inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/03

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Erbse, Baby-Leaf-Salat, UG2500inkrustieren
Knollensellerie, Jungpflanzenanzucht, UG414,88inkrustieren
Kohlgemüse, Jungpflanzenanzucht, UG420inkrustieren
Kohlgemüse, Baby-Leaf-Salat, UG420inkrustieren
Stielmus; Baby-Leaf-Salat, UG420inkrustieren
Stielmus, Jungpflanzenanzucht, UG492,8inkrustieren
Wurzel- und Knollengemüse, Baby-Leaf-Salat, UG480inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/04

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Gemüsefenchel, Jungpflanzenanzucht, UG420inkrustieren
Gemüsefenchel, UG420inkrustieren
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, Jungpflanzenanzucht, UG214,4inkrustieren
Moschus-, Riesen-, Garten-, Flaschen-Kürbis, Patisson, UG214,4inkrustieren
Zucchini, Jungpflanzenanzucht, UG212inkrustieren
Zucchini, UG212inkrustieren

Ab 10/2018: Zulassungsnr.: GV1 043798-00/05

Kultur, Nutzung, AnwendungsbereichAufwandmenge g/kg SaatgutMax. Aufwandmenge in g/ha/annoAnwendungstechnik
Gemüsepaprika, Jungpflanzenanzucht, UG25,6inkrustieren
Melone, Jungpflanzenanzucht, UG220inkrustieren
Porree, Jungpflanzenanzucht, UG261,6inkrustieren

UG = Unter Glas/Gewächshaus

Für alle Minor Uses gelten weitere Angaben wie folgt

Schadorganismus/Zweckbestimmung:Auflaufkrankheiten
Anwendungsbereich:Unter Glas = UG
Anwendungszeitpunkt:vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung:1
Anwendungstechnik:inkrustieren nach Satec-Spezialverfahren
Wartezeiten:F – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen u./o. die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.