Seit Herbst 2020 dürfen wir Beizmittel anwenden, die die Auflage haben, nur in “Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung” eingesetzt zu werden (NT699X). Die Veröffentlichung in der Liste des Julius-Kühn-Instituts Braunschweig erfolgte am 12.02.2021 unter Teil B / Versuchsanlagen für das Versuchswesen: JKI-Liste Einrichtungen
Die Prüfung erfolgte durch Frau Weimar-Bosse vom JKI, der wir an dieser Stelle für Ihren Einsatz danken.
Einbezogen in diese Prüfung wurden unsere Maschinen
SATEC CONCEPT® : Micro, Macro, ML 1000, ML 2000, 2.10, 1.25 , 1.50
Der Prüfungsumfang war erheblich größer, als jetzt erforderlich. Sinnvoller und dankenswerter Weise gilt die Erfordernis (“Saatgutbehandlungseinrichtung mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung”) inzwischen nur noch für Saatgutbehandlungseinrichtungen ab einer Chargengröße >= 5 kg, wie z.B also für unsere SATEC CONCEPT® 2.10 oder 1.25 .